Forschungszulagengesetz – Jetzt bis zu 1 Million Euro sichern!
Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Am Jahresanfang können Unternehmen für das vergangene Jahr eine 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Personalkosten beantragen. Ebenso können Forschungsaufträge an Dritte mit 15% bezuschusst werden. Die Gesamthöhe der Forschungszulage wurde aufgrund der Corona-Pandemie bis zum Jahr 2026 auf eine Million Euro erhöht.