Forschungszulagengesetz – Jetzt bis zu 1 Million Euro sichern!
Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Am Jahresanfang können Unternehmen für das vergangene Jahr eine 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Personalkosten beantragen. Ebenso können Forschungsaufträge an Dritte mit 15% bezuschusst werden. Die Gesamthöhe der Forschungszulage wurde aufgrund der Corona-Pandemie bis zum Jahr 2026 auf eine Million Euro erhöht.
Bei der Beantragung von Forschungszulagen unterstützen wir unsere Klienten bei der Erstellung von wissenschaftlich-technischen Projektbeschreibungen zur Beantragung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ).
Unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage:
- Einschätzung von F&E Vorhaben,
- Projektbeschreibung,
- Planung und Kalkulation der förderbaren Projektkosten,
- Dokumentation der F&E Kosten
Unserer Beratung schließt jegliche steuerlich-rechtliche Aspekte aus.
Wie hoch ist Ihre Forschungszulage? Nutzen Sie unseren Forschungszulagenrechner für eine Abschätzung Ihrer Forschungszulage: www.forschungszulage.biz/service/rechner/
Sie möchten noch mehr Informationen? Besuchen Sie unsere Webseite für mehr Details: www.forschungszulage.biz
Sie haben Interesse an unserem Service oder weitere Fragen? Schreiben Sie uns unter info@consultech.de oder rufen Sie uns unter: 030-77 20 59 20 an.