Wie wird man Brandschutzbeauftragter?
Haus der Technik bietet den Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 an
HDT-Lehrgang Brandschutzbeauftragter in Essen, St. Goar (Loreley), München, Berlin, Hamburg und Timmendorfer Strand (Ostsee)
Es ist mittlerweile bei fast allen größeren Gebäuden so: Ein Brandschutzbeauftragter wird von der Behörde, der Feuerwehr oder dem Brandversicherer gefordert.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist somit eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dafür allerdings speziell ausgebildet werden muss. Dabei sollte der dazu benötigte zeitliche Aufwand schriftlich zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem vereinbart werden. Sowohl der Begriff "Brandschutzbeauftragter" als auch dessen Ausbildung ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland durchgesetzt hat sich die vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02). In dieser Richtlinie werden die "Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" geregelt. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die zentrale Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist es, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Grundsätzlich können in jedem Betrieb Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern. Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat